Das Projekt „Demokratie fördern“ wird fortgesetzt. Der Kulturausschuss der Stadt Marl – der seit den vergangenen Kommunalwahlen die Zuständigkeit für das Programm übernommen hat – hat in seiner letzten Sitzung die Neuauflage der Initiative bis zum Jahr 2030 beschlossen. Ab sofort können Anträge für innovative Projekte des Jahres 2027 eingereicht werden.
Stadt Marl verlängert erfolgreiches Förderprogramm bis 2030
Bereits seit 2021 unterstützt die Stadt Marl gezielt lokale Initiativen bei der Demokratiearbeit. Pro Kalenderjahr stellt der Ausschuss für Kultur, Weiterbildung und Stadtmarketing ein Gesamtbudget von 5.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden überparteiliche Vorhaben, die demokratiefördernde und extremismuspräventive Aspekte in ihren zentralen Fokus rücken. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die sich an Zielgruppen mit einem erhöhten Förderbedarf in diesem Bereich richten.
Innovativer Charakter gefordert
Die Projekte müssen einen innovativen Charakter aufweisen, in dieser Form noch nicht stattgefunden haben und einen festgelegten Anfangs- und Endzeitpunkt haben. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Aktivitäten ist ausgeschlossen. Das Antragsverfahren wurde übrigens überarbeitet und digitalisiert.
Voraussetzungen für den Antrag
Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Kindertagesstätten, Initiativen, freie Gruppen und Gemeinden aus Marl. Die unterzeichnende Person muss volljährig sein. Einzelpersonen, politische Parteien sowie Dienststellen der Stadtverwaltung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Frist endet am 20. Oktober 2026
Ab sofort läuft die Antragstellung modern und unkompliziert über ein neues Online-Formular auf der Website der Stadt Marl. Zudem gilt ab diesem Jahr eine neue, zentrale Antragsfrist pro Jahr für alle Projekte des Folgejahres: Für alle Projekte, die im Kalenderjahr 2027 realisiert werden sollen, endet die Antragsfrist am 20. Oktober 2026. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Ausschuss berät
Der Ausschuss für Kultur, Weiterbildung und Stadtmarketing berät und beschließt in seiner letzten Sitzung des Jahres nicht öffentlich über die Förderwürdigkeit sowie die jeweilige Höhe der Fördersumme. Alle Antragsteller erhalten rechtzeitig vor Weihnachten Gewissheit, ob ihr Antrag erfolgreich war. Nach Projektabschluss ist innerhalb von sechs Wochen ein formloser Nachweis über die Projektdurchführung und zweckgebundene Fördermittel-Verwendung einzureichen. Der Nachweis enthält mindestens einen Kurzbericht, Fotos und einen Nachweis über die Logo-Verwendung. Die ausführlichen Förderkriterien und der Link zum Online-Antrag stehen hier.
Persönliche Beratung
Interessierte Organisationen und Gruppen können ihre Anträge ab sofort online einreichen. Bei Fragen zum Programm oder zur Antragstellung helfen gerne weiter: Jennifer Radscheid (Tel. 02365/99-2699, Mail: europa@marl.de Benjamin Mikolajewski (Mail: europa@marl.de, Tel. 02365/99-2207) sowie das Team des zuständigen Amtes stehen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.